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KaufabwicklungDie Abwicklung der Kaufhandlung

Für jede Immobilie gibt es ein Grundbuchblatt, das TAPU, das über den jeweils letzten Rechtstitel einer Immobilie Auskunft gibt. Ausländische Immobilienkäufer erhalten vom türkischen Staat die volle Sicherheit des erworbenen Eigentums.

Wie in Deutschland üblich, wird auch in der Türkei der Grundbesitz staatlich, durch eine Grundbucheintragung auf den Namen des Käufers erfasst. Das Grundbuchamt in Alanya überprüft über die zentrale Behörde in Izmir, ob das entsprechende Objekt an einen Ausländer übertragen werden darf. Sobald dieser Bescheid beim Grundbuchamt vorliegt geht es weiter…

Käufer und Verkäufer (bzw. der ausgewiesene Bevollmächtigte ) treffen sich gemeinsam direkt auf dem hiesigen Grundbuchamt (Tapu Dairesi). Dort geben beide ihre Geschäftsabsicht zu Protokoll, hierbei muss ein staatlich vereidigter Dolmetscher für die Sprache des Käufers anwesend sein, sofern der Käufer nicht türkischer Staatsbürger ist bzw. die türkische Sprache nicht beherrscht.

Danach wird das Tapu, der Eigentumsausweis aus dem Grundbuch an den Käufer bzw. dessen Bevollmächtigten ausgehändigt.

Hier finden Sie Informationen über die Abwicklung beim Kauf einer Immobilie in der Türkei

Gemäß § 2644 Türkischen Grundbuchgesetzes, dürfen Ausländer Grundbesitz in der Türkei erwerben. Dieses Gesetz basiert auf dem Gegenseitigkeitsprinzip, das bedeutet, dass Angehörige von Nationen, die türkischen Staatsangehörigen den Erwerb von Grundbesitz erlauben, auch in der Türkei Immobilien kaufen können.

Anders als in Deutschland, findet die Eigentumsübertragung in der Türkei ausschließlich auf dem TAPU-Amt (Grundbuchamt) statt. Ein Notar in der Türkei ist nicht berechtigt solche Kaufhandlungen durchzuführen. Beim Notar können Sie lediglich einen Vertrag über Ihre Kauf bzw. Verkaufsabsicht abschließen. NUR mit Besitz des TAPU’S sind Sie rechtmäßiger Eigentümer einer Immobilie in der Türkei.

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Seit dem 14.Oktober 2013 gibt es eine sehr positive Neuregelung beim Immobilienkauf in der Türkei.

Die Grundbuchumschreibung (Tapu) dauert ab jetzt nur noch 3 – 4 Tage, wenn bereits auf derselben Parzelle eine Immobilie an Ausländer verkauft wurde und die offizielle Genehmigung der Militärbehörde in Izmir vorliegt.

Bisher mussten die Unterlagen für die erworbene Immobilie mit den Personalien des Käufers an die Militärbehörde in Izmir geschickt werden, um von dort die offizielle Genehmigung zu erhalten, dass sich die Immobilie nicht in militärischem Sperrgebiet befindet. Diese Bearbeitung bei der Militärbehörde dauerte bisher 3-4 Monate.

Diese Regelung hat nun ein Ende und seit dem 14.10.2013 können nun alle Europäer innerhalb 3 – 4 Tagen, genauso wie Einheimische, die Grundbucheintragung erhalten, wenn auf derselben Parzelle bereits eine Immobilie an Europäer verkauft wurde und die Genehmigung aus Izmir erfolgt ist. Die Genehmigungen ab dem 05.05.2011 sind für diese Neuregelung gültig.

Mit dieser Erneuerung ist der Immobilienkauf in der Türkei nun absolut sicher und die Abwicklung erfolgt reibungslos in kürzestem Zeitraum, genauso als wenn ein Einheimischer von einem Einheimischen kauft.

Kaufvertrag

Haben Sie sich entschlossen eine Immobilie in der Türkei zu kaufen, wird ein Kaufvertrag geschlossen. In diesem Vertrag werden alle Einzelheiten über den Käufer, Verkäufer, die Immobilie, Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten und sonstige Vereinbarungen festgehalten. Beim Abschluss des Kaufvertrages ist eine Anzahlung zu leisten, die von Immobilie zu Immobilie variieren kann.

Wir reichen dann sofort für Sie alle nötigen Unterlagen beim Grundbuchamt ein. Zu diesem Zeitpunk müssen die Grunderwerbssteuern und die Tapukosten bezahlt werden. Nachdem die Bearbeitung beim Grundbuchamt abgeschlossen ist, werden wir benachricht und können dann gemeinsam mit Ihnen beim Grundbuchamt die Immobilie kann auf Ihren Namen umschreiben.

Zu diesem Zeitpunkt muss der komplette Kaufpreis gezahlt worden sein.

Das türkische Gesetz schreibt vor, das bei der Grundbuch-Umschreibung ein staatlich vereidigter Dolmetscher anwesend sein muss, der Ihnen alle Einzelheiten des Grundbuches in Ihrer Sprache übersetzt und Ihnen Ihre Fragen beantwortet.

Sofort nach der Umschreibung beim Grundbuchamt erhalten Sie das auf Ihren Namen lautende amtliche Grundbuchblatt (Tapu) und sind somit rechtmäßiger Eigentümer Ihrer Immobilie in der Türkei.

Bei der Grundbuch-Umschreibung sind die Grundbuch- und Grunderwerbssteuern zu zahlen. Die Grunderwerbssteuern richten sich nach dem im Grundbuch einzutragenden Wert und betragen 4 %.

Folgende Unterlagen werden von Ihnen für einen Immobilienkauf in der Türkei benötigt:

Für den Käufer

  • 2 aktuelle Passbilder
  • 2 Passkopien (der Pass muss Gültigkeit haben)
  • aktuelle Adresse in der Heimat
  • Vatername
  • Türkische Steuernummer (erledigen wir hier vor Ort für Sie)

Für den Verkäufer

  • 1 aktuelles Passbild
  • 2 Passkopien
  • aktuelle Adresse Eigentümers
  • Türkische Steuernummer
Vollmachterteilung

Um Ihnen persönlich die Laufereien bei den türkischen Behörden zu ersparen, können Sie uns eine notarielle Vollmacht ausstellen lassen, die uns befugt in Ihrem Namen alle Anmeldungen für Wasser, Strom, Telefon, Internet, Wohnberechtigung (Iskan) auf Ihren Namen auszuführen.

Wenn es für Sie nicht möglich ist, für die Grundbucheintragung persönlich zu erscheinen, können Sie uns ebenfalls notariell bevollmächtigen, die Grundbuch-Umschreibung auf Ihren Namen durchzuführen.

Türkische Steuernummer

Die Türkische Steuernummer wird beim örtlichen Finanzamt in der Türkei beantragt. Sie benötigen die türkische Steuernummer für die Eröffnung eines Bankkontos, die Grundbuch-Umschreibung und bei allen amtlichen Angelegenheiten. Für die Beantragung der türkischen Steuernummer wird Ihr Pass, eine Passkopie, Vater und Mutternamen, Adresse in der Türkei und Telefonnummer benötigt.

Bankkonto Eröffnung in der Türkei

Als Europäer können sie ein Konto bei einer türkischen Bank eröffnen. Hierfür benötigen sie den Original Reisepass, die türkische Steuernummer und eine Adressenbestätigung aus ihrem Heimatland. Es kann eine Meldebescheinigung sein oder auch eine Telefon- oder Stromrechnung, auf der ihr Name und die Adresse angegeben ist.